KI-Schulung mit dem Betriebsrat: Nachweis ja, Leistungskontrolle nein
Ein System, das Prüfungsergebnisse von Beschäftigten speichert, kann Leistung und Verhalten überwachen — und ist deshalb mitbestimmungspflichtig. Die Frage ist nicht, ob der Betriebsrat mitredet, sondern ob die Schulung so gebaut ist, dass er zustimmen kann. Sachstand KI-Kompetenz führt den Nachweis nach Art. 4 der KI-Verordnung (im Sprachgebrauch „EU AI Act“) und erhebt dabei bewusst nicht, was eine Kontrolle ermöglichen würde.
Sachstand KI-Kompetenz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 strukturiert umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Nach erfolgreicher Prüfung stellt Sachstand KI-Kompetenz ein Zertifikat als privatwirtschaftlichen Kompetenznachweis aus.
Warum die Mitbestimmung greift
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Nach der Rechtsprechung genügt die objektive Eignung. Eine Schulungssoftware, die je Person festhält, wer wann welche Prüfung mit welchem Ergebnis abgelegt hat, ist objektiv geeignet — unabhängig davon, was der Arbeitgeber damit vorhat.
Dazu kommt der Datenschutz: Prüfungsergebnisse sind Beschäftigtendaten nach § 26 BDSG. Eine Betriebsvereinbarung kann die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sein und zugleich festlegen, wofür die Daten nicht verwendet werden. Beides zusammen entscheidet, ob eine KI-Schulung im Betrieb Rückhalt hat oder als Überwachung empfunden wird.
Fünf Zusagen, technisch erzwungen
Zusagen in einer Vereinbarung sind das eine. Sachstand KI-Kompetenz hält sie dort, wo niemand sie nachträglich lockern kann: in der Datenbank und im Regelwerk. Jede Aussage hier lässt sich am Quelltext prüfen.
- Ein Datum
- Von der Lernstrecke wird genau ein personenbezogenes Datum gespeichert: abgeschlossen, mit Zeitpunkt und Inhaltsversion. Kein Verlauf, keine Fehlversuche, keine Dauer, keine Reihenfolge. Der Zwischenstand liegt im Browser der Person.
- Keine Zeitmessung
- Weder in der Lernstrecke noch in der Prüfung läuft eine Uhr — auch nicht „nur für die Person selbst“.
- Keine Vergleiche
- Keine Ranglisten, keine Perzentile, keine Auswertung je Vorgesetztem. Kennzahlen weist das System derzeit nicht aus; sollte es sie ausweisen, dann nur zusammengefasst ab fünf Personen — die Grenze steht in der Datenbank und ist für die Verwaltung des Betriebs nicht veränderbar.
- Keine Bewertung durch KI
- Die Auswertung folgt festen Regeln. Kein Sprachmodell beurteilt Beschäftigte — auch freie Eingaben in der Lernstrecke werden mit festen Zeichenketten verglichen.
- Keine Sanktion
- Eine nicht bestandene Prüfung ist Schulungsbedarf, kein Vermerk. Sie lässt sich sofort und unbegrenzt wiederholen; die Ergebnisseite zeigt, welcher Fall der Lernstrecke zum Fehler passt.
Was die Verwaltung des Betriebs sieht — und was nicht
Das Register nennt je Person den Stand des Nachweises: gültig, läuft ab, nicht erforderlich, noch keine Prüfung. Es nennt keine Punktzahlen und keine Zahl der Versuche — auch nicht im Export als Tabelle. Eine nach Punkten sortierte Belegschaftsliste wäre genau die Leistungskontrolle, die der Betriebsrat zu Recht verhindern würde.
Wer ein Prüfprotokoll oder den Export abruft, hinterlässt einen Eintrag im Zugriffsprotokoll. Es dient dem Schutz der Beschäftigten vor unbefugter Einsicht und wird nach 180 Tagen gelöscht. Erinnerungen an offene Schritte gehen nur an die Person selbst, je Schritt genau einmal, ohne Frist — und der Betrieb kann sie abschalten.
Wie lange etwas gespeichert bleibt
Die Fristen sind Höchstfristen des Produkts, keine gesetzlichen, und die Datenbank setzt sie selbst durch: Einzelantworten einer Prüfung 90 Tage, der Versuch und nicht bestandene Protokolle 12 Monate, ein bestandener Nachweis 3 Jahre ab Ausstellung. Innerhalb der Frist wird nichts verändert, auch nicht von der Betreiberin; danach wird gelöscht. Eine frühere Löschung auf Weisung des Betriebs bleibt möglich. Personenbezogene Felder liegen verschlüsselt.
Die Betriebsvereinbarungsvorlage
Mitgeliefert wird ein Baustein für die Betriebsvereinbarung, der das System so beschreibt, wie es gebaut ist: Gegenstand und Zweck, Einstufung, Lernstrecke, Prüfung, Nachweis und Register, der Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, die Folgen eines Nichtbestehens, Zugriffsrechte, Datenverarbeitung und Löschung, Rechte des Betriebsrats. Er ist ein Entwurf zur anwaltlichen Durchsicht und lässt sich als Abschnitt in eine bestehende Rahmenvereinbarung zu KI oder IT-Systemen einfügen.
Dazu kommt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, die die Verwaltung des Betriebs beim ersten Anmelden abschließt, mit Anlagen zu Datenkategorien, Fristen und technischen Maßnahmen.
Was die Beschäftigten davon haben
Die Einladung sagt als Erstes, was nicht erhoben wird. Die Lernstrecke zeigt Folgen statt Noten; man darf Fehler machen und zurückspulen. Die Prüfung passt zum eigenen Arbeitsplatz, und wer sie nicht besteht, bekommt keinen Vermerk, sondern den Weg zur Wiederholung. Das ist der Unterschied zwischen einer Pflichtübung, die man wegklickt, und einer Schulung, die im Alltag hängen bleibt.
Wie die Schulung inhaltlich aufgebaut ist und was sie kostet, steht auf der Seite KI-Schulung für Mitarbeiter.
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KI-Schulung für Mitarbeiter · Häufige Fragen zur KI-Verordnung · Nachweis prüfen
Stand: 5. Oktober 2026.