Bildmarke: Falke in einer RauteSachstandKI-KompetenzPrüf- und Nachweissystem
Prüf- und Nachweissystem für KI-Kompetenz

Nachweisen, dass die Belegschaft mit KI umgehen kann.

Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt von jedem Betrieb, der KI einsetzt, Maßnahmen zur KI-Kompetenz seiner Beschäftigten — im Sprachgebrauch „EU AI Act“. Sachstand KI-Kompetenz ist die KI-Schulung für Mitarbeiter mit Nachweis: Einstufung nach dem Arbeitsplatz, Lernstrecke, Prüfung — und je Prüfung ein Zertifikat als Kompetenznachweis.

Sachstand KI-Kompetenz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 strukturiert umzusetzen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Nach erfolgreicher Prüfung stellt Sachstand KI-Kompetenz ein Zertifikat als privatwirtschaftlichen Kompetenznachweis aus.

Übersicht

Unternehmen

KI-Schulung der Mitarbeiter nach Art. 4 KI-Verordnung belegen

Art. 4 KI-Verordnung verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, kein Ergebnis. Wer sie ergriffen hat, muss das im Zweifel zeigen können. Sachstand KI-Kompetenz führt das Register: wer eingestuft ist, wer geprüft hat, wer einen gültigen Nachweis hält — und wo etwas offen ist.

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KI-Schulung für Beschäftigte

Eine Prüfung, die zum Arbeitsplatz passt

Sie geben in wenigen Ja/Nein-Fragen an, wie Sie KI tatsächlich einsetzen. Daraus folgen Lernstrecke und Prüfung — nicht aus Ihrer Stellenbezeichnung. Ein Passwort gibt es nicht; ein Einmal-Link ins dienstliche Postfach genügt.

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Für den Betrieb

Nachweis, keine Leistungskontrolle

Keine Zeitmessung, keine Ranglisten, kein Vergleich zwischen Personen. Von der Lernstrecke wird nur der Abschluss gespeichert. Ein Nichtbestehen ist Schulungsbedarf, kein Vermerk. Betriebe erhalten einen Baustein für die Betriebsvereinbarung.

Was verarbeitet wird →
Für Prüfer

Ein Protokoll, das man nachrechnen kann

Jedes Prüfprotokoll trägt Aktenzeichen und Prüfsumme. Beides eingeben, und die Prüfseite sagt, ob der Nachweis unverändert ist — ohne Zugang, ohne Personendaten, ohne zu verraten, welche Aktenzeichen vergeben sind.

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So läuft es für einen Betrieb

  1. 1

    Aufnehmen

    Die Verwaltung des Betriebs legt an, wer KI im Arbeitsalltag nutzt. Jede Person bekommt eine Einladung und meldet sich selbst mit ihrer dienstlichen Adresse an.

  2. 2

    Einstufen

    Aus der Selbstauskunft zur tatsächlichen Nutzung folgt die Kompetenzstufe, und daraus folgen Lernstrecke und Prüfungsinhalte. Wer keine KI nutzt, braucht keinen Nachweis.

  3. 3

    Prüfen und nachweisen

    Fallbeispiele mit Entscheidungen und Folgen, dann Szenariofragen aus einem versionierten Katalog mit Rechtsgrundlage. Jede Prüfung erzeugt ein Protokoll mit Prüfsumme.

Was es kostet

Ein Preis je Beschäftigten, eine Grundgebühr je Betrieb, einmal die Einrichtung. Keine Staffeln, keine Zusatzmodule.

Je Beschäftigten
29 €je Person und Jahrnetto, jährlich im Voraus
  • Einstufung nach dem Arbeitsplatz
  • Lernstrecke mit Fällen aus dem Alltag
  • Prüfung, beliebig oft wiederholbar
  • Zertifikat und Eintrag im Register
Sitze jederzeit erweiterbar — neue Beschäftigte nimmt Ihre Verwaltung selbst auf, ohne Rücksprache und ohne Wartezeit.
Je Betrieb
Grundgebühr

Register, Verwaltung und laufende Aktualisierung der Inhalte, wenn sich der Rechtsstand ändert.

199 €je Jahr, netto
Einmalig
Einrichtung und Onboarding

Mandant anlegen, Verwaltung einrichten, Onboarding-Gespräch von 45 Minuten per Video.

199 €einmal, netto
Kostenvoranschlag anfordernSie nennen die Zahl der Beschäftigten, wir schicken den Kostenvoranschlag als PDF.
Alle Preise netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Individuelle Konditionen auf Anfrage.

Was nicht erhoben wird

Sachstand KI-Kompetenz ist so gebaut, dass es keine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle erlaubt.

Keine Zeitmessung
Weder in der Lernstrecke noch in der Prüfung — auch nicht „nur für die Person selbst“.
Keine Vergleiche
Keine Ranglisten, keine Perzentile, kein Vergleich zwischen Personen, Abteilungen oder Vorgesetzten.
Kein Lernverhalten
Von der Lernstrecke wird ein einziges Datum gespeichert: abgeschlossen, mit Zeitpunkt und Inhaltsversion. Kein Verlauf, keine Fehlversuche, keine Dauer.
Keine Bewertung durch KI
Die Auswertung folgt festen Regeln. Kein Sprachmodell und kein anderes KI-System bewertet Beschäftigte.
Keine Sanktion
Eine nicht bestandene Prüfung ist Schulungsbedarf, kein Vermerk gegen die Person. Sie lässt sich jederzeit wiederholen.

Häufige Fragen zur KI-Verordnung

Was die Verordnung (EU) 2024/1689 von Unternehmen verlangt, die KI einsetzen, und was das für die KI-Kompetenz der Beschäftigten heißt. Die nachfolgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.

Was ist die KI-Verordnung, und seit wann gilt sie?

Die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz KI-Verordnung und international häufig als „EU AI Act“ bezeichnet, ist der europäische Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt als EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Ihre Vorschriften werden schrittweise anwendbar. Die Verbote bestimmter KI-Praktiken und Art. 4 zur KI-Kompetenz gelten seit dem 2. Februar 2025. Die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2025. Zahlreiche weitere Vorschriften gelten seit dem 2. August 2026. Bestimmte Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab Dezember 2027 oder ab 2028.

Was verlangt Art. 4 KI-Verordnung genau?

Art. 4 KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Art. 4 ist seit 2025 geltendes EU-Recht. Dabei sind insbesondere technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung, der Einsatzkontext der KI-Systeme sowie die Personen oder Personengruppen zu berücksichtigen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.

Seit der Änderung durch die am 27. Juli 2026 in Kraft getretene Digital-Omnibus-Verordnung stellt Art. 4 ausdrücklich klar, dass Anbieter und Betreiber kein bestimmtes Niveau der KI-Kompetenz einer einzelnen Person garantieren müssen. Entscheidend ist, dass geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz ergriffen werden.

Wie hilft Sachstand KI-Kompetenz bei der Umsetzung von Art. 4?

Sachstand KI-Kompetenz ist ein Prüf- und Nachweissystem, mit dem Unternehmen ihre Maßnahmen zur KI-Kompetenz strukturiert umsetzen und dokumentieren können.

Jede Person gibt zunächst an, wie sie KI bei der Arbeit einsetzt. Daraus folgt eine Kompetenzstufe, die zum jeweiligen Einsatzkontext passt. Anschließend durchläuft sie eine Lernstrecke mit Fällen aus dem Arbeitsalltag und legt eine Prüfung ab, deren Fragen auf die jeweilige Stufe abgestimmt sind.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt Sachstand KI-Kompetenz ein Zertifikat als privatwirtschaftlichen Kompetenznachweis mit Prüfprotokoll, Prüfsumme und öffentlicher Prüfseite aus. Das Unternehmensregister zeigt, wer einen gültigen Nachweis hält und wann dieser abläuft.

Ein Zertifikat von Sachstand KI-Kompetenz ist ein privatwirtschaftlicher Nachweis über eine durchgeführte Maßnahme und bestandene Prüfung, keine behördliche oder amtliche Zertifizierung.

Was erhebt Sachstand KI-Kompetenz nicht?

Sachstand KI-Kompetenz erhebt keine Zeitmessung, keine Ranglisten, keine Vergleiche zwischen Personen oder Abteilungen, keinen Lernverlauf und keine Bewertung durch ein Sprachmodell. Von der Lernstrecke wird ausschließlich gespeichert, dass sie abgeschlossen wurde.

Eine nicht bestandene Prüfung wird als Schulungsbedarf behandelt und kann wiederholt werden. Personenbezogene Daten werden verschlüsselt gespeichert. Für die unterschiedlichen Datenarten gelten festgelegte Löschfristen.

Für wen gilt die KI-Verordnung: nur für Entwickler oder auch für Anwender?

Die KI-Verordnung gilt nicht nur für Entwickler. Sie unterscheidet insbesondere zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr oder nehmen es entsprechend in Betrieb. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden oder andere Stellen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden – ausgenommen ist die persönliche, nicht berufliche Nutzung.

Unternehmen können deshalb Betreiber sein, wenn sie KI-Systeme im betrieblichen Zusammenhang einsetzen. Welche konkreten Pflichten gelten, hängt insbesondere vom eingesetzten System und dessen Verwendungszweck ab. Dazu können Art. 4 zur KI-Kompetenz, die Verbote nach Art. 5, Transparenzpflichten nach Art. 50 und – bei Hochrisiko-KI-Systemen – besondere Betreiberpflichten nach Art. 26 gehören. Hinweis: Die Betreiberpflichten nach Art. 26 sind für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang III erst ab dem 2. Dezember 2027 anwendbar, für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I erst ab dem 2. August 2028.

Ist ein Unternehmen schon Betreiber, wenn Beschäftigte ChatGPT oder andere KI-Werkzeuge nutzen?

Ein Unternehmen ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung, wenn es ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Die Verordnung nimmt lediglich die persönliche, nicht berufliche Tätigkeit ausdrücklich aus. Werden KI-Systeme daher im Verantwortungsbereich des Unternehmens für berufliche Zwecke eingesetzt, kann das Unternehmen Betreiber sein.

Für Art. 4 kommt es darauf an, ob Personal oder andere Personen im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb oder der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Das Unternehmen muss dann Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz dieser Personen zu unterstützen.

Alle 13 Fragen und AntwortenStand: 17. September 2026
Prüfsiegel

Ein vorgelegtes Protokoll prüfen

Aktenzeichen und Prüfsumme eingeben. Die Antwort sagt, ob der Nachweis unverändert ist, und nennt keine Person.

Kontakt

Zur Freischaltung können Sie uns gerne eine Anfrage stellen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Anwendung und Datenbank laufen in Frankfurt am Main.

Sachstand KI-Kompetenz, Prüf- und Nachweissystem, wird betrieben von Mag. jur. Eva-Maria Ridder, Einzelunternehmen, 68165 Mannheim. info@ki-sachzentrum.de